Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Richtig. Aber bei einer kompetenten Regierung und kompetenten, sein Job ernst nehmendem Parlament (Legislative) sollte man davon ausgehen dürfen, daß dies die absolute Ausnahme ist, weil kompetente, gut beratene Politiker eigentlich keine gesetzeswidrigen Verordnungen produzieren dürften. Im Corona-Bereich gab es aber schon reichlich von Gerichten gekippte Verordnungen. Wenn das sich so häuft, wachsen nun mal (berechtigte?) Zweifel an Kompetenz der Entscheider und/oder am Zweck ihrer Verordnungen.
Wenn ich gegen ein mir nicht bekanntes Gesetz verstoße (ich habe leider keine Rechtsberater, die mich auf juristische Fallen aufmerksam machen könnten), heißt es " Ignorantia legis non excusat", der Verstoß wird geahndet. Welche Konsequenz hat eigentlich der Versuch, eine gesetzeswidrige Verordnung auf den Weg zu bringen, oder gar zeitweise durchzusetzen, für die betreffenden Politiker? Wenn keine, warum nicht?
|
Dann werden alle Sanktionen wieder einkassiert / entschädigt die deshalb verhängt wurden. Und die Konsequenz für Parlamentarier.. du hast alle 4 Jahre einen Zettel in der Hand...