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Zitat von Hafu
Wobei kleine Kinder im Haushalt (die 'ne Kita oder Kindergarten besuchen) sicher die Ausnahme sind, wie man auch trotz selbst perfekt eingehaltenen Hygieneregeln immer noch Erkältungs-infekte bekommen kann, denn zu Hause in der Familie praktiziert man natürlich kein social distancing. 
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Klar, aktuell kommen noch alle anderen Hygienemassnahmen (Homeoffice seit März, Maske etc.) dazu. Allerdings habe ich auch sonst die Luxus eines Einzelbüros, fahre kaum S-Bahn und die größte Menschenmenge, in der ich mich bewege ist die Schlange in der Kantine

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Den Kindergarten sehe ich unter normalen Umständen (vor Corona) schon als Verbreitungsherd für Infektionskrankheiten, da viele Eltern ihre Kinder trotz Schnupfen, Husten oder Schlimmerem in den Kindergarten bringen ("Gestern Abend noch übergeben und Fieber, aber heute morgen geht's ihm schon besser"). Die Liste der Krankheiten, die am Eingang aufgeführt ist ("heute im Angebot") liest sich häufig wie das Inhaltsverzeichnis eines Buches über Kinderkrankheiten. Im Kindergarten wird dann naturgemäß wenig Abstand gehalten und beim Abholen bekommen die Eltern erstmal einen feuchten Schmatz auf die Backe.
Gut, aber das ist in Corona-Zeiten auch besser geworden. Das Personal im Kindergarten traut sich jetzt sicher eher mal, ein Kind wieder nach hause zu schicken und die Eltern achten vielleicht auch mehr darauf.
Zitat:
Zitat von aequitas
Statt dich an mir abzuarbeiten, könntest du auch etwas zur Diskussion beitragen.
Ich halte einen Lockdown für kein (!) demokratisches Mittel. In einer demokratischen Debatte sollten allerdings alle Argumente abgewogen werden und darauf aufbauend Maßnahmen beschlossen werden. Der Weg über das BverfG, das danach über die Non-Konformität entscheiden könnte, halte ich für illiberal. Natürlich können Gerichte nachträglich Entscheidungen kassieren, aber, wie bspw. im Fall Scheuer, sollte man es nicht darauf ankommen lassen, sondern eine solche Abwägung möglichst vorher vornehmen. Ich als Nicht-Jurist hätte jedoch meine Zweifel an einem neuerlichen allgemeinen und unspezifischen Lockdown.
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Ich halte einen Lockdown weder für demokratisch noch undemokratisch. Es ist eine Massnahme. Die Frage ist, ob der Lockdown auf demokratischen oder undemokratischen Weg beschlossen wurde.
Wenn unsere demokratisch gewählte Regierung unter Abwägung aller Argumente einen Lockdown für erforderlich hält, ist das aus meiner Sicht eine demokratische Entscheidung. Gegen diese kann man, wenn sie einem nicht passt, für Gericht klagen. Ich sehe hier nirgends eine Einschränkung der Demokratie.
Gegebenenfalls liegt, wie schon öfter diskutiert, eine Einschränkung der Grundrechte vor. Ob diese angemessen ist, kann man dann auch vor Gericht klären lassen.
M.