Zitat:
Zitat von aequitas
Hier muss konsequent abgewogen werden, welche Eingriffe in (individuelle) Freiheitsrechte verhältnismäßig sind
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Das schreibt sich leicht.
Die Abwägung in der Praxis ist schwieriger, zumal Aspekte aus unterschiedlichen Kategorien (Gesundheit vs. Wirtschaft vs. Persönlichkeitsrechte etc.) gegeneinander abgewogen werden müssen. Es muss eruiert werden, ob es nicht auch noch ein "milderes Mittel" gäbe (das nicht vorhanden sein eines solchen bedeutet verhältnismäßig nämlich) welches nicht ebenso zweckmäßig wäre. Beides macht die simple Tatsache schwierig, dass die Beurteilung im wesentlichen (die völlig absurden Dinge ausgeschlossen) erst in der Zukunft aufgrund ihrer Wirkung erfolgen kann. Unter der Voraussetzung, dass man eine Kausalität zw. Maßnahmen und Wirkung überhaupt erkennen kann und Wirkungen/nicht Wirkungen nicht vielleicht durch Überlagerungen erzeugt wurden.
Übrigens: Nur weil diejenigen, die in Verantwortung stehen und diese Abwägung treffen, diese nicht so treffen, wie die individuelle Sichtweise ist, heißt das übrigens nicht, dass falsch oder gar überhaupt nicht abgewogen wurde.
Zitat:
Zitat von aequitas
Du wünschst dir damit quasi eine Abschaffung unseres demokratischen Rechtsstaats, wenn auch nur temporär.
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Es meint zwar Estebban, aber das ist ja nun wirklich ein g'scheiter Schmarrn was du da schreibst.

Wenn die in der Verantwortung stehenden Personen nach reiflicher Abwägung - entgegen anderslautender subjektiver Beurteilung - zu der Erkenntnis kommen, dass die von Estebban formulierten Maßnahmen die sinnvollsten Maßnahmen sind, dann ist das sicher nicht die Abschaffung unseres demokratischen Rechtsstaats. Vielmehr ist das dann Ausdruck dessen. Er (der Rechtsstaat) funktioniert nämlich und sollte so eine Maßnahme eben nicht legitim sein, dann werden früher oder später die Gerichte diese Maßnahmen kassieren. (EDIT: Siehe Bemerkung BanaToWin)
Unser Rechtsstaat ist sogar so funktionsfähig, dass VG und OVG Berlin gegen die Entscheidung der Stadt die Berlin-Demos (Querdenken und Co) zugelassen hat.
