Zitat:
Zitat von AndrejSchmitt
Und, hast du gleich Bußgeld bekommen weil du mit nem Kollegen unterwegs warst, wobei ist ja erlaubt. Ausser in Bayern. Da muss der Kollege schon dein Lebensabschnittsgefährte sein.
Naja, du kannst die Sache abhaken oder dich ewig juristisch damit auseinandersetzen um ein paar Kröten zu bekommen. Ich würde ersteres machen..
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Nun, wenn ich den Fall vollständig verstehe, dann ist es ja gut, dass Sie Rechtsgutachten einholen. Aber wenn es klar ist, dann werden Sie nur die Schuldigen finden und für den Schaden aufkommen, richtig?
Ich glaube nicht, dass Bußgeld vielleicht einen Schadenersatz beantragt hat. oder?
https://www.punkte-flensburg.de/
Das sind die Bußgeld-Radler, die stattdessen bekommen werden:
Zitat:
- Fahrrad fahren unter Alkoholeinfluss
-Missachtung einer roten Ampel
-Überqueren eines Bahnübergangs, obwohl die Schranke geschlossen ist
-Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch unvorschriftsmäßiges Fahrrad
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:D :D ich denke, in diesem Fall wird es genau wie bei @badenorkel28 Fall