wenn er auch nur annähernd 4 jahre knast ohne bewährung bekommen würde, müssten sich auch hier im forum viele bei der deutschen justiz entschuldigen. auch hier wurde gewettert wie es sein kann, dass es in österreich schon längst urteile gab, und sich hier gar nichts bewegt.
vielleicht wird hier einfach nur gründlicher ermittelt und kann dann härter ahnden? die höchststrafe in diesem fall in österreich betrug meines wissens nach 18 monate auf bewährung. 4 jahre ohne bewährung wäre eine ganz andere hausnummer.
ps: schmidt sitzt mittlerweile gut 1,5 jahre in untersuchungshaft, eine absolut unübliche zeitspanne, die praktisch einer vorverurteilung gleichkommt. da kann niemand von kuscheljustiz reden.
Geändert von NBer (30.09.2020 um 17:16 Uhr).
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