Zitat:
Zitat von Matthias75
Sehe ich anders:
Der Radfahrer der Fußgängerüberwege und/oder rote Ampeln missachtet, gefährdet andere,
|
Das ist richtig aber in viel geringerem Masse und mein Beitrag war auch speziell auf die oben genannte Situation gemeint. Ein Radler der an Autos eng vorbei fährt, gefährdet zu 99% sich selbst.
Ich hab noch von keinem Radler gehört, der einen Autofahrere tot gefahren hat.
Im Verhältnis zu Fussgänger sieht das natürlich wieder anders aus, trotzdem ist die Gefährdung um Dimensionen geringer was die Folgeschäden betrifft.
Es gilt für KFZ die Gefährdungshaftung aus der Gefahr des Autos selbst, die gibt es rein rechtlich auf dem Rad nicht, also selbst der Gesetzgeber sieht hier einen Unterschied.
§7 STVG
https://dejure.org/gesetze/StVG/7.html
Und nochmal, nie und nimmer heiße ich Radramboaktionen gut. Alles müssen sich korrekt verhalten. Trotzdem ist die rein rechtliche und auch praktische Lage so wie ich sage und das sind sich Autofahrer zu wenig bewusst, dass sie wenn man es mal bewusst provokant ausdrückt in einer Waffe sitzen, bzw. um es neutraler auszudrücken sie haften immer wenn durch den Betrieb ihres KFZ jemand anderen oder eine Sache zu schaden kommt. In §7 STVG steht nichts von Schuld, sondern ausschließlich wg. des Betriebes selbst.
Das ist als Radfahrer und Fußgänger
rein rechtlich nicht so.