Zitat:
Zitat von Deichman
...
Zusammengefasst:
Labornachweise sind somit nur dann COVID-19-INFEKTIONSFÄLLE im Sinne des IfSG, wenn vermehrungsfähiges Virusmaterial vorhanden ist.
...zum PCR-Test:
Ob ein Virus vermehrungsfähig ist und damit ein Krankheitserreger im Sinne des IfSG ist oder nicht, wird durch die PCR-Tests jedoch nicht festgestellt. PCR-Tests können von ihrer Konzeption her NICHT zwischen vermehrungsfähigem und nicht vermehrungsfähigem Virusmaterial unterscheiden.
Das dürfte eigentlich mittlerweile Allgemeinwissen sein, so dachte ich...
...und noch was: ich leugne nicht Corona mein Lieber, ich hinterfrage es nur.
|
Du verbreitest Fake-News von Corona-Leugnern/-Verharmlosern.
PCR-Tests weisen Corona-Infektionen nach – das schweizerische Bundesamt für Gesundheit bestätigte nichts Gegenteiliges
"In Sozialen Netzwerken und Blogs wird ein Satz aus einem Merkblatt des Bundesamts für Gesundheit in der Schweiz verbreitet. Angeblich belege dieser, dass PCR-Tests keine Infektion mit SARS-CoV-2 nachweisen können. Die Aussage wurde jedoch falsch interpretiert."
__________________
AfD-Verbot jetzt!
Russland ist ein Terrorstaat.
Unite behind the science!
Fahrrad for future!
|