Zitat:
Zitat von Hafu
Wie kommst du auf diese Aussage, bzw. aus welcher Quelle hast du sie her?? Das ist so eine typische Fakenews-Meldung aus der Corona-Leugner-Szene.
Schau einfach mal auf RKI.de in die täglichen Situationsberichte. Jede Woche macht sich das RKI im Dienstagsbericht die Mühe die Gesamtzahl der Neu-Infizierten detailliert aufzuschlüsseln nach Altersgruppe, wer davon welche Symptome hat, wieviel Covid-19-Erkrankte hospitalisiert sind (aktuell sind es 5% der infekte laut RKI; Tabelle 3 aus dem obigen Link).
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Gegenfrage: Wie kommst Du auf diese Schlussfolgerung? Das ist eine typische Fakenews-Meldung des RKI bzw. der Zeugen Coronas..
Wie das RKI Infektionen definiert:
Im RKI-Lagebericht heißt es auf S. 2:
„In Einklang mit den internationalen Standards der WHO und des ECDC wertet das RKI alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle. Im folgenden Bericht sind unter „COVID-19-Fällen“ somit sowohl akute SARS-CoV-2-Infektionen als auch COVID-19-Erkrankungen zusammengefasst.“
Auf S. 12 heißt es ganz ähnlich:
„Im Lagebericht werden die bundesweit einheitlich erfaßten und an das RKI übermittelten Daten zu laborbestätigten COVID-19-Fällen (COVID-19-Erkrankungen und akute SARS-CoV-2-Infektionen) dargestellt. COVID-19-Verdachtsfälle und -Erkrankungen sowie Nachweise von SARS-CoV-2 werden gemäß IfSG an das zuständige Gesundheitsamtz gemeldet.“
Das RKI zählt also labordiagnostische SARS-CoV-2-Nachweise als COVID-19-Fälle, wobei es darunter akute Infektionen und Erkrankungen zusammenfasst. Kurz gesagt: Labornachweise = akute Infektionen / Erkrankungen. Eine unzulässige, weil dem IfSG widersprechende Gleichsetzung (siehe unten).
Labordiagnostischer Nachweis bedeutet, dass ein positives Ergebnis eines COVID-19-Labortests vorliegt. Üblicherweise handelt es sich dabei um sogenannte PCR-Tests. Mittels dieser Tests werden für ein Virus charakteristische Genabschnitte vervielfältigt und damit das Vorhandensein von Virusmaterial festgestellt.
Wie definiert das Gesetz nun Infektionen und was sind nun Infektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)?
Infektion ist gemäß § 2 IfSG
„die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus“. Der zentrale Begriff ist hier der des Krankheitserregers. Und ebenfalls gemäß § 2 IfSG ist „Krankheitserreger ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) …, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann.“
Das hier entscheidende Kriterium ist die Vermehrungsfähigkeit: Ein Virus ist nur dann ein Krankheitserreger im Sinne des Gesetzes, wenn es vermehrungsfähig ist. Und eine Infektion besteht nur, wenn ein vermehrungsfähiges Virus aufgenommen worden ist.
Zusammengefasst:
Labornachweise sind somit nur dann COVID-19-INFEKTIONSFÄLLE im Sinne des IfSG, wenn vermehrungsfähiges Virusmaterial vorhanden ist.
...zum PCR-Test:
Ob ein Virus vermehrungsfähig ist und damit ein Krankheitserreger im Sinne des IfSG ist oder nicht, wird durch die PCR-Tests jedoch nicht festgestellt. PCR-Tests können von ihrer Konzeption her NICHT zwischen vermehrungsfähigem und nicht vermehrungsfähigem Virusmaterial unterscheiden.
Das dürfte eigentlich mittlerweile Allgemeinwissen sein, so dachte ich...
...und noch was: ich leugne nicht Corona mein Lieber, ich hinterfrage es nur.
Schönen Tag!