Kann sie gut verstehen. Sowas würde ich auch nicht mit mir machen lassen. Denn dadurch ändert sich das Aufgabengebiet stark. Denn sobald man in der Haftung steht muss man sich im Prinzip alles im Verein informieren und kann sich nicht mehr nur auf ein spezielles Aufgabengebiet konzentrieren...
Mal abgesehen davon kann irgenwas an der Geschichte nicht stimmen, denn die DTU Satzung schreibt eindeutig vor, daß Satzungsänderungen 4 Wochen voher schriftlich eigehen müssen und es den Mitglieder auch fristgerecht  bekanntgegeben werden muss. (§15) Satzungsänderungen sind sogar explizit von Dringlichkeitsanträgen nochmal ausgenommen.
Geschäftführender Vorstand ist laut Satzung ( Stand 10 2007):
§26:
	Zitat:
	
	
		| 2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB (Vertretung nach außen) sind der Präsident und die Vizepräsidenten.
 | 
	
 Das Präsidium (Innenverhältnis) besteht laut §23 aus
	Zitat:
	
	
		| 1. Das Präsidium besteht aus - dem Präsidenten
 - den drei Vizepräsidenten
 - dem Vizepräsidenten Finanzen
 - dem Vizepräsidenten Leistungssport
 - dem Vizepräsidenten Vereins- und Zielgruppensport
 - der Frauenwartin
 - dem Jugendwart
 | 
	
 
Also bestand das geschäftsführende Präsidum schon vor dem Verbandstag aus 4 Personen:
    - dem Präsidenten
    - dem Vizepräsidenten Finanzen
    - dem Vizepräsidenten Leistungssport
    - dem Vizepräsidenten Vereins- und Zielgruppensport
Hier stimmt also irgendwas nicht an der Presseerklärung.
In der Presseerklärung 
Quelle zum Verbandstag steht aber etwas von 3 Personen im Präsidum und es wird  sogar noch ein "Vizepräsident Veranstaltungen" erwähnt, den ich in der Satzung nicht finde. Die Geschäftsordung ist auch nicht auf der Homepage zu finden. Sie sollte vielleicht noch ein wenig mehr Licht ins dunkel bringen.
Alles geklaut aus:
http://www.dtu-info.de/satzung.html?...en/Satzung.pdf
Irgendwie habe ich das Gefühl die DTU ist ein Saustall 
