http://www.anwaltzentrale.de/rechtsa...hgebiet_id=155
Hängt wohl davon ab ob der Vorstand Mist gebaut hat oder nicht:
"Das jeweils handelnde Vorstandsmitglied haftet dem Verein stets dann, wenn es die ihm als Vorstand obliegende Sorgfaltspflicht bei der Führung der Vereinsgeschäfte 
schuldhaft verletzt hat, wobei die erforderliche Sorgfalt daran gemessen wird, wie eine gewissenhafte und ihrer Aufgabe gewachsene Person zu handeln pflegt."
Gruß Meik