Zitat:
Zitat von Seyan
Sofern es keine Videoaufnahmen gab, können die Kampfrichter Steger doch gar nicht belangen. Ich mein, da kann ja jeder zum Kampfrichter gehen und irgendwas behaupten.
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Sollte ein Kampfrichter den Athleten außerhalb der WZ antreffen obwohl sein Rad schon in der WZ ist bedarf es wohl keines Videos da der Fall dann klar wäre das er die WZ verlassen hat.