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Zitat von Solution
So ein Zufall, ich war diese Woche, als Geschädigter bei einer Gerichtsverhandlung.
Vor zwei Jahren hatte mir ein Autofahrer die Vorfahrt genommen. Ich wollte rechts abbiegen, er links kommt aus dem Gegenverkehr.
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So fing eine meiner Geschichten ebenfalls an, zum Glück schimpfte er nur durchs offene Fenster, als er mitten auf der Kreuzung anhielt. Er parkte dann 50 m weiter und betrat die Praxis unseres gemeinsamen Hausarztes, ich folgte ihm und fotografierte ihn, um eine Täterbeschreibung liefern zu können (Halterhaftung gibt es ja nicht). Die kleine dumme Tippse am Tresen meinte, ich dürfe das nicht, aber ist ja egal.
Hier entschied die Staatsanwaltschaft, das Verfahren ohne gerichtliche Klärung einzustellen, da er nicht einschlägig vorbestraft war und begnügte sich mit einer Weiterleitung an die kommunale Bußgeldstelle.
Schön, dass bei Deinem Vorgang immerhin etwas herauskam.
