Zitat:
Zitat von BananeToWin
Und wir wollen, dass das Grundrecht diese Schranken hat? Ich sage dazu ganz klar nein! Wenn strafrechtlich gegen mich ein Verdacht vorliegt und ich meiner Freiheit beraubt werde, dann gibt es ganz strenge Regelungen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie der Freiheitsentzug abzulaufen hat.
Bei der Quarantäne für Kontaktpersonen, noch dazu unter Umständen mit negativem Test, ist das alles völlig schwammig, basierend auf Verordnungen oder auch nicht. Das ist nicht meine Vorstellung von Rechtsstaat. Ich erachte es als dringenst notwendig, dass wir darüber endlich diskutieren und das Ergebnis demokratisch in Gesetze gießen.
Ich will keine halbgaren Verordnungen ohne Zustimmung von Parlamenten, die noch halbgarer von "Quereinsteigern" (von denen ich einer sein könnte, hätte ich mich als nicht-klinisch tätiger Arzt beim Gesundheitsamt als Unterstützung gemeldet) umgesetzt werden. Deutscher Bürokratismus und Behördenwillkür gibt´s schon genug und es reicht, wenn man sich damit bei der Autozulassung rumärgert. Dass das ganze aber auch noch auf meine persönlichen Freiheitsrechte ausgeweitet wird, dagegen muss ich meine Stimme erheben.
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Alle Rechtsverordnungen zur Quarantäne der Bundesländer basieren auf dem Infektionsschutzgesetz, das 2000 vom Bundestag verabschiedetet wurde und sind sehr kurz befristet (bis Oktober 2020) Und es gab in allen Bundesländern Leute, die z.B. gegen die Quarantäne Anordnung nach Reisen in bestimmte Länder vor den Verwaltungsgerichten geklagt hatten. Sie taten das teilweise auch schon vor der Abreise, prophylaktisch. Als eines von vielen Beispielen hier eine Entscheidung aus Berlin, noch aus dem Juni 2020:
quarantaene-nicht-generell-einreise-drittstaat-gericht-berlin.
Was man villeicht auch bedenken sollte: Ohne die Arbeit der Gesundheitsämter, auf die Du gerade schimpfst, wäre die Pandemie in DE niemals so gut eingegrenzt worden. Dass sie Hilfskräfte einstellen und anlernen mussten, kann man ihnen kaum zum Vorwurf machen, weil sie personell einfach unterbesetzt und überlastet sind. Z.B. mussten sie in Berlin in diesem Jahr wegen Covid-19 auf die Eingangsschuluntersuchung aller Kinder verzichten. Das war sonst eine Gelegenheit, wo wenigstens einmal alle Kinder einem Arzt vorgestellt wurden, der evtl. dann spezielle Förderungen anregen konnte.
Zwei junge Studentinnen von Bekannten, welche im europäischen Ausland studieren, hielten z.B. schon zu Beginn der Pandemie bei ihrer vorzeitigen Rückkehr nach DE freiwillig für 2 Wochen eine Quarantäne ein, was ich sehr verantwortungsvoll fand. Wenn Du umgekehrt im andern Kommentar von Terminen sprichst, die Du nach einer Reiserückkehr auf keinen Fall "sausen lassen willst", handelt es sich doch sicher um Kontakte mit Menschen. Letztlich verbreitet sich aber Covid-19 halt genau darüber. Ob Reiserückkehrer im Ausland Kontakt zu Menschen hatten, die evtl. an Covid-19 erkranken, wissen die hiesigen Gesundheitsämter nie, während sie in DE die konkreten Infektionsketten versuchen, zu unterbrechen. Aus diesem Grund muss dann eben im ersten Fall eine pauschale Regelung erfolgen, will man das Einbringen des Virus verhindern, denke ich.