Zitat:
Zitat von qbz
Ich würde der Lehrerin und natürlich auch Dir empfehlen, auf jeden Fall sich bei der GEW und / oder einem arbeiterfreundlichen Anwalt, der sich im Arbeitsrecht und Kettenarbeitsverträgen auskennt, Rat zu holen und die Verträge zur Beratung mitzunehmen.
Die sachgrundlose Befristung geht z.B. nur für maximal 2 Jahre, wie ich dem Internet entnehme:
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Wenn es über 2 Jahre hinaus geht bekommt man keinen sachgrundlosen Vertrag, sondern einen mit Sachgrund. Z.b. Elternzeitvertretung, vorrübergehender Mehrbedarf, Projekte usw usw
Das geht so ~ 10 Jahre, erst dann ist das Recht/Gerichte der Meinung, dass man wenn beim selben Arbeitgeber angestellt, mit derselben Tätigkeit, dass man ein Anrecht auf eine Dauerstelle hat.
Wo die genannten 5 Jahre her kommen, kann ich jetzt nicht nachvollziehen.