Zitat:
Zitat von qbz
Ich interpretiere den Satz so, dass im Falle der Unterbrechung, Pause eine sachgrundlose Befristung des Vertrages nicht möglich ist. Das scheint mir logisch, weil damit der Gesetzgeber verhindern will, dass der Arbeitgeber einfach eine Unterbrechung zwischen den Kettenarbeitsverträgen einschiebt und die "2jährige sachgrundlose Befristung" begänne wieder von Null.
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Ja stimmt, du hast recht, zu schnell gelesen.
M.