Zitat:
Zitat von qbz
"Grundsätzlich darf die maximale Befristungsdauer zwei Jahre nicht überschreiten. Innerhalb dieses Zeitraums darf der Arbeitgeber die sachgrundlose Befristung bis zu dreimal verlängern. Wichtig ist, dass die einzelnen Arbeitsverträge nahtlos ineinander übergehen. Eine zeitliche Unterbrechung von nur einem Tag reicht aus, um eine weitere sachgrundlose Befristung unwirksam zu machen."
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Ist die Frage, ob diese Voraussetzung gegeben ist. Ich meine das aus Ba-Wü mitbekommen zu haben, dass die Verträge zum Schuljahresende auslaufen und der neue Vertrag dann erst wieder zum Start des nächsten Schuljahres anfängt, der Lehrer also die Sommerferien über arbeitslos ist. Das Land spart sich so 6 Wochen Gehalt.
M.