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Alt 21.07.2020, 13:00   #114
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.283
Zitat:
Zitat von Estebban Beitrag anzeigen
Und das genau empfinde ich als eine sehr problematische Sicht auf die Dinge.
Mein Rechtsstaatsempfinden bedeutet nicht, dass ich mich im Nachhinein beschweren darf (und dann polizeiliche Stellen gegen polizeiliche Stellen "ermitteln") sondern, dass ich mich durchaus auch in der Situation selbst auf meine Rechte berufen darf.
Ich hoffe einfach mal, dass das ganze hier auf Grund von reinem geschriebenen Wort einfach schräg rüberkommt, aber die Weltsicht "kompliziert wird es erst wenn der Bürger, mir nicht folge leistet" finde ich beschreibt die Bauchschmerzen, die ich mit der deutschen Polizei habe sehr gut.
Wie soll das den in der Praxis, gerade bei solchen Situationen wie in Frankfurt oder Stuttgart, aussehen? Ich gehe davon aus, dass der durchschnittliche Polizist durchaus darüber Bescheid weiß, was ihm erlaubt ist und was nicht, und, das entnehme ich Noams Kommentaren, seine Massnahmen im Einzelfall auch gerne begründet bzw. diese begründen kann.

Bei einem solchen Einsatz wird der "einfache"" Polizist aber seine Weisungen von "oben" bekommen und muss diese durchsetzen. Bei vielleicht 500 Randalierern und Sympathisanten und einer eher aufgeheizten Stimmung, dürfte es dann durchaus zu verstehen sein, dass man nicht mit jedem einzelnen ein aufklärendes Gespräch führen kann und will. Vor allem, wenn die Massnahmen inkl. der Konsequenzen vorab angekündigt wurden.

Wenn der Polizist selbst über die Rechtmäßigkeit seiner Massnahmen urteilen soll, wäre aus meiner Sicht keine Trennung von Exekutive und Judikative gegeben. Nichtsdestotrotz muss der Polizist die Rechtslage kennen, wissen wo seine Grenzen liegen und sich stets bewusst sein, dass er sein Verhalten gegebenenfalls vor Gericht rechtfertigen muss. Ich denke, für die meisten Polizisten ist das durchaus Anreiz genug, sich an die Gesetze zu halten.

Dass es hierbei auch einen Graubereich gibt und gesetzlich eben nicht alles schwarz oder weiß ist, dürfte klar sein. Ich möchte auch nicht derjenige sein, der entscheiden muss, wie weit er in den Graubereich reingeht.

M.
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