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Alt 21.07.2020, 09:59   #96
noam
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Registriert seit: 04.04.2010
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 5.119
Zitat:
Zitat von El Stupido Beitrag anzeigen
Wenn man nicht gänzlich ausschließen kann, dass es Unschuldige trifft sollte halt mit angemessener Bedacht vorgegangen werden.
Gibt es denn gänzlich unbeteiligte in so einem Aufruhe? Dafür muss man eben Beteiligung schon einmal genauer definieren.

In der Rechtsprechung des Strafrechts spricht man hier von einer nicht unmaßgeblichen zum Taterfolg beitragenden Handlung um Mittäterschaft zu begründen. Nur leider ist unmaßgeblich wieder so ein unbestimmter Begriff, der reichlich Interpretationsspielraum zulässt.



Und jetzt kommen wir mal zu dem für mich Kernproblem dieser Diskussion. Hier wird eigentlich nur die strafrechtliche Seite polizeilichen Handelns betrachtet (Filmen, Identifizieren, im Nachhinein ermitteln und der Justiz zuführen). In den meisten Fällen ist das Gefahrenabwehrrecht allerdings maßgeblich für die polizeilichen Einsätze, da von den Straftätern eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und diese Gefahr beendet werden muss.

Kommen wir kurz wieder zu den marodierenden Banden in Frankfurt und Stuttgart. Die Polizei hat per Gesetz den Auftrag die von diesen Banden ausgehende Gefahr zu beenden und das landesspezifische Gefafahrenabwehrgesetz hält dafür die entsprechenden Maßnahmen bereit. Es ist doch aber vermessen anzunehmen, dass jemand der gerade im Begriff ist sich an solchen Tumulten zu beteiligten auf freundliche Ansprache und erteilen eines Platzverweises friedlich und ohne Widerworte den Platz verlässt. Das klappt ja nicht mal bei Dorfdiskos reibungslos. Entsprechend wäre die nächste Maßnahme die Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung des Platzverweises. (Man beachte, dass die Polizei diese Maßnahmen alle mit Zwang bis hin zum Schusswaffengebrauch unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit durchsetzen darf). Hier geht es eben nicht darum den einzelnen Idioten durch die "Polizeigewalt" zu bestrafen, sondern Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen, um andere unbeteiligte und auch Rechtsgüter, die uns das Zusammenleben in diesem Land in dieser Form ermöglichen, zu schützen.


Und wenn wir als Gesellschaft beginnen zu akzeptieren, dass wir marodierende Banden durch die Straßen ziehen lassen, dann geben wir diese Rechtsgüter auf. Mag dem ein oder anderen in den ideologischen Kram passen, den meisten allerdings nicht. Fragt doch einmal bei den Ladenbesitzern nach, deren Inventar beschädigt / entwendet wurde, den Autobesitzern deren Autos in Flammen aufgegangen sind, wie toll sie das finden, jetzt die Rennerei zu haben und im Zweifel den entstandenen Schaden aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Es kann doch nicht sein, dass wir als Gesellschaft die Rechtsgüter bereit sind aufzugeben, die solche Menschen schützen sollen, nur weil wir es der Exekutive nicht zugestehen wollen, im rechtlich zulässigen Rahmen Maßnahmen zu treffen. Ich bin nicht bereit, das als Schwund zu begreifen und hinzunehmen. Ich möchte weiterhin mein Auto da parken wo ch darf ohne Angst haben zu müssen, dass es angezündet wird. Ich möchte weiterhin, dass es Geschäfte mit Schaufenstern in den Innenstädten gibt, und keine Hochsicherheitsvorhänge.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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