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Alt 16.07.2020, 11:53   #385
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.758
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Ich habe es schon mehrfach geschrieben.
Ich fürchte du hast meine Frage nicht verstanden. Du hast folgenden Zusammenhang aufgemacht :


Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Und aus dem JGG, was Thomas Fischer zitiert, geht ja auch hervor, worauf ich hier schon mal hinwies, dass die genannten Themen zur Aufgabe der Jugendgerichtshilfe bei einem Gerichtsverfahren gehören.

[...]

Gerichtsverhandlungen nach JGG habe ich immer so erlebt, dass eventuell die Polizei als Zeuge zum Tathergang und den Ermittlungen des Tatblaufes geladen wurde, die Jugendgerichtshilfe, um über die familiäre, schulische usf. Situation des Angeklagten zu berichten.
und dann ...


Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Deswegen bezeichnet Th. Fischer die Recherche der Stuttgarter Polizei als "überobligatorisch".
Mir geht es um das deswegen. Ich denke das stimmt nicht, denn Thomas Fischer gab m.E. eine andere Begründung, nämlich

Zitat:
Zitat von Spiegel Artikel
[...]sogar ein bisschen überobligatorisch, weil das, wenn es über die Staatsanwaltschaft und die Jugendämter läuft, auch etwas länger dauern kann."
Helmut S ist offline   Mit Zitat antworten