Zitat:
Zitat von tandem65
das irritiert mich. Genau an dieser Stelle interessiert es. Da er die Mehrwertsteuer bezahlen muß. Als Selbstständiger, der Vorsteuerabzugsberechtigt ist mindert ja die an XY gezahlte MwSt. die USt-Last an das Finanzamt.
Der Privatmann zahlt eben die gesamte Mehrwertsteuer.
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Das ist auch irritierend
Auf der Unternehmerseite - also im Beispiel bei Canyon - ist es eigentlich völlig klar; was nicht heißt, dass es nicht kompliziert ist.

Seit gestern gibt es auch das aktualisierte BMF Schreiben. Ob man es sich schon runter laden kann? Keine Ahnung.
Auf der Endkundenseite ist es einerseits etwas schwieriger, denn da zählt ja grundsätzlich der Kaufvertrag und was da drin steht. Andererseits ist es auch etwas einfacher, denn er is ja nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Anyway .. Stehen da also so Floskeln wie "inkl. MwSt.", dann zahlt der Endkunde den vereinbarten Preis - egal wann geliefert wird.
Steht da aber sowas wie "zzgl. gesetzlich geschuldeter MwSt", dann kommt es darauf an. Steht auf der Rechnung ein
definitives Lieferdatum (und damit Leistungsdatum) und ist das Lieferdatum nach 31.12.2020, dann
muss die Rechnung, die Canyon
heute ausstellt, bereits wieder den korrekten MwSt Satz von 19% ausweisen.
Steht kein Lieferdatum auf der Rechnung (oder sowas wie "das Leistungsdatum ist das Rechnungsdatum), dann zählt das Rechnungsdatum und dann stehen logischerweise zw. 1.7.2020 und 31.12.2020 16% drauf. Das gilt dann auch, wenn das Rad erst 01/2021 geliefert wird.
Schwierig wird es wahrscheinlich, wenn Canyon sowas wie zzgl. gesetzlich geltender MwSt und ein voraussichtliches Lieferdatum 12/2020 drauf schreibt, jetzt ne 16% Rechnung stellt und das Rad aber erst 01/2021 geliefert wird. Ich meine sowas sind Grenzfälle. Streng genommen sind dann m.E. 19% fällig. Die bisher gezahlten Beträge (inkl der 16% MwSt) wären dann eine Anzahlung/Teilzahlung, die aber keinen MwSt-Satz garantiert. D.h. Canyon müsste/dürfte eigentlich die 3% in einer "Schlussrechnung" nachfordern. Ich würde wetten, die machen das aber nicht. Zuerst ewig brauchen bis sie die Kiste raus bringen und dann auch noch nachfordern.

Ich hab mal spaßeshalber ein Rad bei Canyon in den Warenkorb gelegt und bin zur Kasse. Da stand dann inkl. MwSt. x,y EUR. Das passt als für den Endkunden erstmal.
Insofern wird es in der Praxis wohl so sein, dass Rad heute bei Canyon bestellt, der Preis tatsächlich der ist, den man auf der Vorkasserechnung sieht. Im Zweifel kann man bei Canyon ja einfach mal fragen was die in dem Fall der Lieferung/Lieferverzögerung in 2021 machen.
Die Vorsteuerabzugsgeschichte bei Canyon ist dann aber eine andere. Es würde halt dann Ust-VA Berichtigungen geben. Das ist ja eh nicht so selten und eigentlich auch ein Standardprozess. Nochmal anders is es aber bei kleinen Unternehmern, die IST Versteuerung machen, denn da - soweit ich weiß - kommt es auch bei der Ust darauf an, wann der Geldeingang ist. Canyon ist aber sicher kein IST Versteuerer
