Zitat:
Zitat von Thorsten
Wenn Canyon erst im Januar liefern sollte (ist ja nicht mal hypothetisch) - gelten dann wieder die 19%?
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Entscheidend lt UStG ist das Leistungsdatum nicht das Rechnungsdatum.
Da du dort wahrscheinlich als "nicht vorsteuerabzugsberechtigter Leistungsempfänger" bestellt hast, tangiert dich das UstG an der Stelle nicht. Es kommt darauf an, welchen Vertrag du mit Canyon geschlossen hast. Du bezahlst bei Canyon den vereinbarten Preis. Für die umsatzsteuerliche Behandlung ist Canyon verantwortlich.
Canyon selbst sollte sich diese Frage also stellen. Idealerweise erbringen sie die Leistung nun zw. 01.07.-31.12.
