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Ich frage mich, wie im Zusammenhang mit der Absage der Veranstaltung die übrigen Modalitäten geregelt werden.
Auf meine gestrige Anfrage, ob der (durch die frühe Anmeldung) gekaufte Anspruch auf eine Eventverschiebung oder -ummeldung dann quasi für 2021/2022 um ein Jahr "verlängert" wird, hat man mir geschrieben, dass dieser leider verfällt.
Wie sieht es mit einer Rückzahlung bei Abmeldung bis zum xx.xx. aus? Gibt es denn da dann auch keine Option mehr? Hat da jemand nähere Infos?
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