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Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 24.06.2020, 09:30   #140
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 9.713
Den begriff des Haupttäters kennt das StBG nicht.

Jemand der eine Straftat begeht ist ein Täter. Sind es mehrere die gemeinsam eine Straftat begehen, spricht das StBG von Mittäterschaft des Einzelnen - trotzdem ist jeder auch Täter. Über Schuld oder Strafmaß sagt das zunächst nichts aus.

Um selbst Täter zu sein reicht es nicht aus, am selben Ort zur selben Zeit gewesen zu sein wie ein Täter (der eine bestimmte Straftat begeht). Man muss eine Straftat begangen haben um Täter zu sein. Ergo: Nicht jeder der Vor-Ort bei der Randale war ist ein Täter. Das macht die Ermittlungen sicher nicht leichter.

Andererseits ändert es nichts an der Bewertung der eigenen Tat, wenn ein anderer Täter zur selben Zeit am selben Ort eine "schwerere" Tat begangen hat. Im Beispiel Stuttgart: Es ändert nichts an der Tat der Sachbeschädigung (und an dem zu erwartenden Strafmaß), nur weil ein anderer eine Körperverletzung oder einen versuchten Totschlag begangen hat. Dieser Sachverhalt ist nicht strafmildernd.

Der Begriff des Haupttäters wird in der juristischen Rede z.B. gebraucht um Täter von z.B. Gehilfen (Beihilfe ist ebenfalls eine Tat) oder Anstiftern (anstiften ist ebenfalls eine Tat) sprachlich einfach abzugrenzen. Umgangssprachlich ist ein Haupttäter wohl eher sowas wie Rädelsführer oder derjenige, der eine Tat "hauptsächlich" zu verantworten hat.

Insofern stimme ich ironmansub10h zu: Die Verwendung des Begriffes Haupttäter in Zusammenhang mit der Randale in Stuttgart wird den Vorgängen weder aus StBG noch aus umgangssprachlicher Sicht gerecht. Ich finde es absolut angemessen jeden einzelnen Täter mit der vollen Verantwortung für seine Tat zu konfrontieren und diese nicht durch die Schwere anderer Taten zu relativieren.

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