Zitat:
Zitat von Hafu
Du traust dir allen Ernstes zu, die deutsche Staatsbürgerschaft an Hautfarbe und Gesichtszügen zu erkennen? 
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Ich glaube nicht, dass ihm die Staatsbürgerschaft reicht. Wahrscheinlich zählt nur, wenn mindestens 3 Vorgängergenerationen (beider Elternteile) auf deutschem Gebiet geboren sind.
Pschorr: Falls Du noch Bettlektüre suchst:
Begrifflichkeiten zum Thema Rassismus im nationalen und im internationalen Verständnis
Eine Auslegeordnung unter Berücksichtigung des Völker- und Verfassungsrechts
Expertise im Auftrag der Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB, Eidgenössisches Departement des Innern EDI