[quote=HeinB;1536447]In einem Rechtsstaat kann selbstverständlich "nur" eine Aussage für eine Verurteilung ausreichen. Die Glaubwürdigkeit des Zeugens ist eher hoch einzuschätzen, denn
Sehe ich ähnlich, Schmidt ist durchaus glaubhaft, er kann nur noch versuchen seine Kenntnisse strafmildernd, vermutlich dosiert einzusetzen. Falsche Beschuldigungen bringen ihn überhaupt nicht weiter. Theoretisch könnte er über jeden den er angesprochen hat, egal ob da für ihn eine erfolgreiche "Geschäftsbeziehung" draus geworden ist, berichten. Gefährlich ist die Sache für ihn insofern, dass bei Preisgabe von weiteren Nutzniessern seiner Dienste, die gewerbsmäßige/banden Absicht strafverschärfend wird... wenn er das ausschließen kann bei der Urteilsbemessung..
Hat er bisher nicht und nach den Aussagen am Anfang schweigt er nun schon seit nem Weilchen (zu aller Frust), fehlt wohl das entsprechende Angebot seitens StA.
@Lehmann-Dolle, strafrechtlich nicht relevant wenn vor deutschem Anti-Doping Gesetz, sportrechtlich - da ja nicht mehr aktiv, mögliche Aberkennung Erfolge und Rückgewährung von Vorteilen, zB aus dem öffentlichen Bereich, das kann weh tun.
Nach der Erwähnung im Zusammenhang ist sein Ruf und seine Aussicht auf Beschäftigung in dem Bereich dahin, dass wäre möglicherweise motivierend gewesen etwas zu sagen...
Wir bleiben da mal dran.
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