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Wie das BVerfG das sehen würde habe ich keine Ahnung. Das wissen Jurist*innen wohl besser aber auch die warden da sicher z.T. konträrer Meinung sein.
Das aber
a) aufgrund des demographischen Wandels hier und da immer wieder mal Reize / Boni für Kinder im Haushalt gesetzt wurden (und das imho auch gut so ist) und
b) jede*r mit Kindern ein Lied davon zu singen weiß, wie weit man mit 300 EUR (brutto!) einmalig oder dem monatlichen Kindergeld kommt
kann denke ich nicht in Abrede gestellt werden.
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