Zitat:
Zitat von Hafu
Das ist auch in dem Bundesland, in dem Pschorr80 lebt, anders geregelt, aber Fakten haben pschorr, genauso wie dessen Parteigenossen, noch nie interessiert.
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Hafu weiss alles:
Zitat:
Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte.
Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte.
Voraussetzungen
Ihr Kind erhält eine Empfehlung für das Gymnasium, wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen des Gymnasiums entsprechen wird. Falls Ihr Kind eine Empfehlung für eine Realschule oder Werkrealschule/Hauptschule erhalten hat, können Sie Ihr Kind dennoch an einem Gymnasium anmelden.
Hinweis: Die Realschule, Werkrealschule/Hauptschule und Gemeinschaftsschule sind in dieser Empfehlung für das Gymnasium jeweils mit eingeschlossen.
Die Halbjahresinformation der Klasse 4 dient als Orientierungshilfe. Die Anforderungen des Gymnasiums erfüllt Ihr Kind üblicherweise, wenn es in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens „gut-befriedigend“ erreicht hat.
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Früher gab es auch bei 2,5 nicht unbedingt eine Empfehlung

Da hing es an der Lust und Laune der jeweiligen Lehrer*in.
Man kann es auch positiv sehen: So hat jeder sein Schicksal selbst in der Hand. Und hängt nicht an Noten von Leuten, die bessere Kindergärtner sind.