Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Du müsstest Dich vergewissern, ob Du das ausdrückliche Einverständnis der mit Klarnamen genannten Person hast, Eure Konversation hier zu veröffentlichen.
Ohne ein ausdrückliches Einverständnis des Betroffenen hast Du dieses Recht in der Regel nicht. Das gilt insbesondere, wenn die Nachricht dazu geeignet ist, den Verfasser öffentlich bloßzustellen.
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Interessehalber: Gilt das auch für eine Stravaeinheit, die auf öffentlich steht? Das heisst wenn ich mit meinem Klarnamen öffentlich etwas poste, darf davon niemand einen Screenshot machen und weiterverbreiten? Prinzipiell könnte ja jeder diese Einheit auf carolinchens Account finden inkl. des tollen Kommentars?