Danke für dein Feedback. Ich denke die Antwort auf deine Frage könnte sein: "Weil man sich nicht sicher sein kann, ob Politiker die Dinge nicht auch falsch verstanden oder absichtlich verdreht wiedergegeben haben."
Ich habe mir den fraglichen Podcast angehört. Ab 17:31 sagt Ramelow die bezüglich Fitnessstudios in Thüringen relevanten Worte:
Ich habe mir auch die Entscheidung des OVG Thüringen durchgelesen. Das was Ramelow in dem Zitat gesagt hat, entspricht nahezu vollständig
nicht den juristischen Tatsachen.
Wichtig sind die Aspekte der "materiellen Rechtswidrigkeit" (die formelle Rechtmäßigkeit wurde bestätigt. Zitat: "Es bestehen gegen den Erlass der Rechtsverordnung keine durchgreifenden formellen Bedenken.") und das Prinzip des "mildesten Mittels" bzw. der "Erforderlichkeit".
Abgesehen davon, dass ein Klageverfahren was anderes ist (und völlig anders prüft) als ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz und lt. Entscheidung des OVG Thüringen noch kein "Normenkontrollantrag" vorliegt (was nicht schädlich ist), ist insbesondere dieses begründende "weil" ist im vorliegenden Fall schlicht falsch.
Es ist genau das Gegenteil vom Senat festgestellt worden, nämlich
Es ist also beileibe nicht so, wie Hr. Ramelow glauben machen möchte, dass der Senat der Meinung ist, man dürfe Fitnessstudios nicht schließen, weil es kein Infektionsgeschehen mehr gebe.
Selbstverständlich gilt
und der wesentliche Grund, warum der fragliche Absatz § 12 Abs. 3 Nr. 1 ausser Vollzug gesetzt wurde ist eben nicht das Infektionsgeschehen, sondern
Ob das nun für deine Meinungsbildung nun relevant ist, ist was völlig anderes. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass Quellenstudium evtl. einen erweiterten Blick auf die Dinge gibt. Es war als konstruktiver Debattenbeitrag gedacht, als Angebot.
