Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Die Würde des Menschen sollte nie angetastet werden; daß sie sehr wohl ungestraft und oft sogar einträglich antastbar ist, zeigen mit großer Deutlichkeit u.a. viele quotenreiche Fernsehsendungen, der Umgang bestimmter Kulturkreise mit Frauen, anderen Religionen oder Völkern, etc. ...
|
Es ging mir um deinen Formulierungsvorschlag :
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
daher hätte ich etwa formuliert: der Eingriff in die Menschenwürde ist bei Abwägung der Prioritäten vertretbar und zu akzeptieren.
|
Ich denke, ein Gericht kann grundsätzlich nicht zu so einem Urteil kommen !
Da die Würde eben kompromisslos unantastbar ist (in der juristischen Theorie ...

)
Entweder ist sie also vollständig gewahrt. Dann ist die Verordnung oder was auch immer, ok.
Oder sie wäre angetastet, dann ist der Entwurf grundgesetzwidrig und muß zurückgewiesen werden.
Dazwischen gibt es nichts. Keine Abwägung, keine potentielle Verhältnismäßigkeit in diesem Fall.
Soweit mein Verständnis.