Zitat:
Zitat von qbz
Die Regelung sei voraussichtlich auch erforderlich, weil derzeit die Auswirkungen der Lockerungsmaßnahmen noch nicht absehbar seien. Eine Verletzung der Menschenwürde sei nicht erkennbar. Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit seien durch den Schutz Dritter vor Gefahren für Leib und Leben gerechtfertigt."
https://www.nordkurier.de/mecklenbur...039443105.html
|
Die Argumentation kann ich weitgehend nachvollziehen; auch wenn ich es persönlich anders sehe, kann ich (noch) akzeptieren, daß der Staat diese Priorisierung setzt, und sehe keinen Grund, vor Gericht zu ziehen.
Nur den ersten fett hervorgehobenen Satz teile ich nicht: ich sehe in der Maskenpflicht schon einen Eingriff in die Menschenwürde, wenn auch keinen großen, tragischen, aber für viele merklichen; daher hätte ich etwa formuliert:
der Eingriff in die Menschenwürde ist bei Abwägung der Prioritäten vertretbar und zu akzeptieren.