Zitat:
Zitat von Seyan
Ich verstehe vor allem immer noch nicht, was am Verbot für Großveranstaltungen so schwer zu verstehen ist 
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Soweit mir bekannt ist definiert den Begriff Großveranstaltung jedes Bundesland selber. Für Niedersachsen habe ich das gefunden (muss aber nicht mehr aktuell sein):
Zitat:
In jedem Fall bleiben mindestens bis zum Ablauf des 31. August 2020 verboten
Veranstaltungen, Zusammenkünfte und ähnliche Ansammlungen von Menschen mit 1 000
oder mehr Teilnehmenden, Zuschauenden und Zuhörenden und unabhängig von der Anzahl
der Teilnehmenden alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßenund
Schützenfeste und ähnliche Veranstaltungen. Auch der Besuch der in Satz 1 genannten
Veranstaltungen ist verboten.
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Das Konzept der DTU, vom Ablauf und den räumlichen Vorgaben, scheint mir in der Tat in Hannover umsetzbar zu sein. Das Teilnehmerfeld müsste halt begrenzt werden. Das größte Problem stellt vermutlich das Publikum dar und ob die Behörden das Risiko eingehen (sollten) und es genehmigen.