Zitat:
Zitat von Matthias75
Siehe die oben verlinkte aktuelle Fassung, Seite 13:
In der Praxis werden die Schwimmer vermutlich versuchen, gegen Ende der Bahn in die Mitte zu ziehen und sich dann schräg auf die andere Bahn abzustoßen. Da wird es dann eng mit dem Abstand.
Nebenbei: bei den Regeln für unseren Sportverein vor Ort wurde auch angekündigt, dass die Einhaltung der Regeln von den Behörrden unangekündigt kontrolliert wird. Wer ist denn bei Nichteinhaltung der Regeln, insbesondere der Abstandsregeln, haftbar? Der einzelne Sportler? Der Übungsleiter? Wäre ja für den Übungsleiter ein nicht unerhebliches Risiko...
M.
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Für die Verletzung einer Regel ist der Regelverletzer haftbar - und die Haftungsfrage sollte hinter der Tatvermeidung zurückstehen....
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Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club
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