Keine Ahnung, wo die Urteile sind und ob es sie gibt. Ich schrieb daher auch "ich glaube".
Gab es denn schon einen Fall, in dem diese Verzichtserklärung in ihrer ganzen Form anzuwenden gewesen wäre? Wenn die Strecke einen Tick verkürzt wird oder wie in Hamburg eine Duathlon draus wird, dann schlucken die Leute das noch, ohne einen Aufstand zu machen. Aber hier wird es verschoben auf einen Termin, der den angemeldeten Teilnehmern vielleicht gar nicht passt und der Termin ist nun mal ein sehr wesentlicher Vertragsbestandteil.
Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach §326 BGB wäre ja auch noch eine Möglichkeit

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Diese Klausel, dass es keine Rückerstattung gibt, widerspricht dem von Estebban angeführten deutschen Recht (ob deutsches Recht gilt, hatte Arne auch schon in den Raum gestellt, gab es dazu schon mal eine verbindliche Aussage?) und die Absage oder Verschiebbarkeit "wenn sie der Meinung sind ..." halte ich für einen Freifahrtschein, der nicht zu halten sein dürfte.