Zitat:
Zitat von free_willy
Hallo Esteban,
ich bin da überhaupt nicht Fit in der Sache und dachte mir durch die Verzichtserklärung habe ich wirklich keinen Anspruch auf mein Startgeld.
Kannst du das kurz erklären warum diese hier nicht greift ?
Danke
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Vereinfacht gesagt hast du einen Vertrag mit Ironman geschlossen mit gegenseitigen Pflichten.
Du verpflichtest dich zu bezahlen, Ironman zu „leisten“, also die Veranstaltung zu organisieren.
Corona kann man als höhere Gewalt ansehen, damit entfällt die Pflicht zu leisten (Paragraph 275 BGB), allerdings auch die Pflicht für dich zu zahlen (Paragraph 326,1 BGB).
Alles was in AGBs, Verzichtserklärungen oder Sonstigem steht, aber dem Gesetz entgegenspricht ist erstmal irrelevant, da gesetz > Vertrag.
Das war jetzt juristisch nicht sauber aber erklärts in kürze.
Meine Schritte wären:
Per Mail widersprechen, Möglichkeit einräumen innerhalb von 4 Wochen zurückzuzahlen.
Danach per Einschreiben 2-Wöchige Frist setzen.
Danach „Advocard ist Anwalts Liebling“
