Zitat:
Zitat von Matthias75
Es hilft, den originalen §28 zu lesen und nicht nur die Änderungsvorschläge....
M.
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Das hab ich getan.
Der „alte“ Paragraph geht von FESTGESTELLTEN „Kranken“ „Verdächtigen“ oder „ Ausscheidern“ aus, die sich bestimmten Massnahmen unterordnen müssen.
Die Ergänzung dreht das nun um. Der Staat erlässt allgemeine oder individuelle Schutzmassnahmen (wie z.B. die 2 wöchige „Schutzquarantäne“ nach einem Auslandsaufenthalt) und der GESUNDE muss nun nachweisen, dass er sich diesen Massnahmen entziehen kann.
Oder aber der GESUNDE wird in Quarantäne geschickt.