Zitat:
Zitat von alexis_sorbas
Ich bin habe zwar beruflich nur mit AT Unternehmens- und Kapitalmarktrecht zu tun, aber ich versuchs mal:
Wenn ein Veranstalter ein Event absagt, hast Du als Kunde grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes. In Zeiten von Covid-19 hat der Gesetzgeber aber eine Unterstützungsmaßnahme zur Sicherung der Liquidität von Veranstaltern erlassen. Durch diese Maßnahme haben Veranstalter die Möglichkeit ihren Kunden anstelle der Rückzahlung einen Gutschein auszustellen. Dies ist gestaffelt je nach dem Eintrittspreis der Veranstaltung bzw. in unserem Fall dem Startgeld. Für den IM-Austria würde dies konkret bedeuten, dass IM bei Absage 180€ in Cash rückzahlen müsste und für den übersteigenden Betrag einen Gutschein ausstellen darf. Löst der Kunde den Gutschein bis 2022 nicht ein, hat er Anspruch auf Auszahlung des Gutscheins.
Dies bedeutet aber nicht zwangsweise, dass Ironman bei Absage tatsächlich so vorgehen wird. Sie könnten im ersten Schritt einfach alle auf 2021 verschieben und darauf spekulieren, dass sich der Großteil der Teilnehmer damit zufrieden gibt bzw. keinen Klagsweg beschreitet.
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Danke dir alles klar ih gehe auch davon aus, dass IM auf dem Geld sitzt bis die Klage droht