gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Trainiere für Deinen Traum.
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Video-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Video-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - IRONMAN Austria 2020
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30.04.2020, 18:53   #39
Koschier_Marco
Szenekenner
 
Benutzerbild von Koschier_Marco
 
Registriert seit: 15.06.2011
Ort: Moskau
Beiträge: 2.709
Zitat:
Zitat von alexis_sorbas Beitrag anzeigen
Ich bin habe zwar beruflich nur mit AT Unternehmens- und Kapitalmarktrecht zu tun, aber ich versuchs mal:

Wenn ein Veranstalter ein Event absagt, hast Du als Kunde grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes. In Zeiten von Covid-19 hat der Gesetzgeber aber eine Unterstützungsmaßnahme zur Sicherung der Liquidität von Veranstaltern erlassen. Durch diese Maßnahme haben Veranstalter die Möglichkeit ihren Kunden anstelle der Rückzahlung einen Gutschein auszustellen. Dies ist gestaffelt je nach dem Eintrittspreis der Veranstaltung bzw. in unserem Fall dem Startgeld. Für den IM-Austria würde dies konkret bedeuten, dass IM bei Absage 180€ in Cash rückzahlen müsste und für den übersteigenden Betrag einen Gutschein ausstellen darf. Löst der Kunde den Gutschein bis 2022 nicht ein, hat er Anspruch auf Auszahlung des Gutscheins.

Dies bedeutet aber nicht zwangsweise, dass Ironman bei Absage tatsächlich so vorgehen wird. Sie könnten im ersten Schritt einfach alle auf 2021 verschieben und darauf spekulieren, dass sich der Großteil der Teilnehmer damit zufrieden gibt bzw. keinen Klagsweg beschreitet.
Danke dir alles klar ih gehe auch davon aus, dass IM auf dem Geld sitzt bis die Klage droht
Koschier_Marco ist gerade online   Mit Zitat antworten