Zitat:
Zitat von Vicky
Ich muss sagen, dass sich die meisten Autofahrer im Bonner Raum sichtbar um diesen Abstand beim überholen bemühen. Das beobachte ich sowohl beim Autofahren, als auch auf dem Rad. Spinner, die sich nicht dran halten gibt es leider immer mal wieder. Aber im großen und ganzen kann ich mich nicht beklagen.
|
Das geht mir hier in Hannover auch so. Es war allerdings auch ein langer Weg, viel Informationsarbeit auf allen Kanälen; ähnlich wie seinerzeit mit der Rettungsgasse. Das ist nicht gut, dass es so "teuer" ist.
Zitat:
Zitat von tridinski
Die Logik hinter der neuen Regeln ist doch eigentlich die alte: Auch vorher durfte man nur mit 1,50 Seitenabstand überholen. Das ging auch vorher nur, wenn kein Gegenverkehr kam, es sei denn die Strasse war sehr breit. Hat sich bei einzelnen Radfahrern aber niemand dran gehalten. Jetzt darf man nebeneinander fahren. Auch hier kann man nur überholen wenn kein Gegenverkehr kommt. Hat sich für die überholenden Autofahrer also nichts geändert. GEFÜHLT hat sich für sie natürlich schon was geändert, denn den einzelnen Radler überholt man gerne auch mit weniger als 1,50 bei Gegenverkehr, während das bei zweien einfach nicht mehr geht..
|
Jepp!
Zitat:
Zitat von El Stupido
Ich finde die neue Regelung gut.
Wenn ich in Zukunft rücksichtslos überholt werde und mich dadurch gefährdet sehe werde ich mir amtl. Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe merken sowie wann und wo genau das war. Natürlich nur wenn ich den/die Fahrer*in erkennen und beschreiben kann.
Dann werde ich das anschließend der Polizei melden mit dem Hinweis, dass ich mich gefährdet fühlte. Da wird zwar Null Komma Null bei rauskommen aber wenn der / die Fahrer*in nur schonmal einen Anhörbogen bekommt und beim Griff in den Briefkasten Kurz ein mulmiges Gefühl hat und beim nächsten Mal daran denkt ist der Sache geholfen denke ich.
|
Ja, unbedingt! Weil ich ziemlich viel über das Gedächtnis gelesen habe, fahre ich bei nächster Möglichkeit rechts ran und notiere mir Kennzeichen, Ort, Uhrzeit, Datum und was ich sonst noch wichtig finde, auf dem Smartphone. Die Notizen-App liegt direkt auf dem Startbildschirm, das muss ohne Suchen gehen. Je nach Sachverhalt auch ein Foto vom Täter (wenn er anhält und schimpft, geht das ganz gut). Meist ist dann auch die Grenze von der Ordnungswidrigkeit (zu dicht überholt) zur Straftat (Verkehrsgefährdung, oft auch gleich noch Beleidigung) schnell überschritten.
Zitat:
Zitat von KarpatenWilli
Denke dass wird auch noch ne weile dauern bis das überall in den Köpfen der Leuten angekommen ist, dass es hierfür jetzt neue Regeln gibt. Wird anfangs immer noch das typische Streitthema bleiben...
|
Und das geht mir sooo auf den Sack. Jeder Inhaber ein Fahrerlaubnis ist verpflichtet, sich über die Regeln auf dem Laufenden zu halten. Um das auch beim Pack durchzusetzen, müssten aber alle Fahrerlaubnisklassen auf wenige Jahre befristet sein (so wie fast jedes andere Zertifikat auch) und durch eine zwingend vorgeschriebene Prüfung, und nicht lediglich durch eine ärztliche Untersuchung wie beim LKW, verlängert werden können. Ein Wunschtraum.