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Alt 30.04.2020, 00:36   #123
ToMadoRe
sagt "Hallo allerseits!"
 
Registriert seit: 31.12.2016
Beiträge: 9
Ich hatte mich noch über die kulante Rückabwicklung von Challenge für die Mitteldistanz in St. Pölten gefreut und wollte deren Angebot annehmen, sich kostenlos für 2021 umzumelden. Nun muss man allerdings geänderte AGB's akzeptieren, in denen u.a. steht:
Sofern eine Durchführung der Veranstaltung zum vereinbarten Termin aufgrund von behördlichen Beschränkungen oder Verfügungen, aus welchem Grund auch immer, oder aus Rücksicht auf das Leben und die Gesundheit einer Mehrzahl von Teilnehmern nicht möglich ist, ist der Veranstalter dazu berechtigt, den Veranstaltungstermin auf einen anderen Zeitpunkt innerhalb des auf den Veranstaltungstermin folgenden Jahres zu verschieben. Der Teilnehmer ist in diesem Falle nicht zur Rückforderung des Startgeldes berechtigt. Dies gilt auch für den Fall eines endgültige Absage des Termins, sofern dem Teilnehmer die Möglichkeit gewährt wird unter Anrechnung des von ihm bezahlten Startgeldes an einer gleichartigen und gleichwertigen Veranstaltung innerhalb eines Umkreises von 800 km Luftlinie vom ursprünglichen Veranstaltungsort innerhalb eines Jahres ab dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin teilzunehmen.

Das heißt quasi sollten 2021 noch immer keine Veranstaltungen möglich sein, nimmt sich Challenge das Recht 100% vom Startgeld einzubehalten. Irgendwie hab ich ein komisches Gefühl sowas zu akzeptieren. Sind solche Klauseln überhaupt rechtens?
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