Zitat:
Zitat von Limette
Oh ja prima 
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bin im regen Austausch mit sämtlichen Wasser, Schifffahrts und Umweltbehörden.
Erste Antwort:
" ..aus wasserrechtlicher Sicht fällt das Schwimmen im Main unter den erlaubnisfreien Gemeingebrauch. Es ist jedoch aus diversen Gründen nicht zu empfehlen. Das Gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet hessische Mainauen...."
mit Verweis auf die, für die "diversen Gründe" zuständigen Behörden.
Die zuständigen Behörden wurden im CC auch gleich mit in die Komunikation einbezogen.
Alles in allem bin ich sehr erfreut über die freundlichen und schnellen Antworten.
Die Einschränkungen bei Landschaftsschutzgebieten sind nicht so dramatisch wie bei Naturschutzgebieten. Noch bin ich optimistisch.
Sobald es Neues gibt melde ich mich.
