Noch eine wichtige offizielle Erläuterung zum coronaverordnungsgerechten Eisessen aus Niedersachsen:
"Gilt dieser Abstand von 50 m auch für ein in einer Eisdiele erworbenes Leckeis?
Bei der Anwendung der Verordnung darf insofern pragmatisch vorgegangen werden, als durch erstes rasches Lecken an einer Eiskugel während des zügigen Sichentfernens von der Eisdiele ein Heruntertropfen des Eises auf Kleidung oder Fußboden verhindert werden darf. Für den Verzehr des Resteises gilt jedoch der Abstand von 50 Metern. ;-) "
https://www.niedersachsen.de/Coronav...aq-186686.html
Ich fürchte, ein zweites rasches Lecken ist damit ausgeschlossen.
Es sei denn, ich bin im Besitz einer 2. Eiskugel - an der dürfte ein 2. erstes rasches Lecken erlaubt sein.
