Zitat:
Zitat von tandem65
Ist wohl eher so daß der Eisdielenbesitzer als Kaufmann seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist und an dEr Bank keinen Hinweis platziert hat. Er hat zurecht die Buße übernommen. 
Es ist nicht Aufgabe des Ordnungsamts!
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Mir scheint, dass der Eisdielenbesitzer nicht eine solche Informationspflicht hat.
In NRWs Coronaschutzverordnung ist jedenfalls keine Rede davon:
https://www.land.nrw/sites/default/f...der_aendvo.pdf
Sinnvoll ist es natürlich trotzdem und wird ja auch meist praktiziert (nach meinen übersichtlichen persönlichen Erfahrungen).