Zitat:
Zitat von Nobodyknows
Im konkreten Fall sind m. E. fehlendes Augenmaß bei den Beteiligten (Eisesser und Ordnungsamt) das Problem.
Auf die Schnelle finde ich die Meldung im Netz mehrfach.
Aber stets beruft man sich auf "laut der Bild-Zeitung". Komisch, oder?
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Wenn Dir RTL lieber ist:
https://www.rtl.de/cms/wuerselen-paa...e-4529225.html
"Aus Kulanz möchte er nun die Strafen seiner Kunden übernehmen. Doch diese möchten das großzügige Angebot nicht annehmen, sondern erst mal gegen die Entscheidung des Ordnungsamts klagen."
Ja, das brauchen wir dringend, dass unsere däumchendrehenden Gerichte endlich mal was zu tun kriegen.
Mir bekannte Eisdealer weisen deutlich auf die 50-Meter-Regel hin. Dann klappt das normalerweise auch.