Zitat:
Zitat von Triasven
Das nehme ich anders wahr, kann mich aber auch irren. Den Schutz vor Ansteckung kann nur jeder selbst wahrnehmen. Sprich nicht ich bin verantwortlich, Schwarzfahrer nicht anzustecken, sondern nur er sich selber. Hier kann auch nicht der Staat eingreifen....
Ich bin dazu zu wenig juristischer Laie, aber ich denke nicht, dass es bisher strafbar war, mit ner Erkältung oder Grippe mit der s-Bahn zu fahren.
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Nein, ich bin für beides verantwortlich: daß ich mich nicht anstecke, aber auch daß ich nicht aus Unachtsamkeit Dich anstecke. Deshalb ist es verantwortliches Handeln, mit Schnupfen nicht in die vollbesetzte S-Bahn zu steigen (andererseits, ggf. kommt man anders nicht zum Arzt - da kommt dann die Abwägung, was wichtiger ist). Allerdings leite ich daraus keinen Haftungsanspruch Dir gegenüber ab, wenn Du mir nicht gerade gezielt ins Gesicht gespuckt hast

. Unbeabsichtigte Virenübertragung gehört zum Lebensrisiko, das man durch sein Verhalten reduzieren, aber eh nicht eliminieren kann.
Zitat:
Zitat von Triasven
Der Staat ist nur verantwortlich, jedem der sich angesteckt hat, die gleiche medizinische Versorgung zukommen zu lassen.
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Da stimme ich zu.