Zitat:
Zitat von qbz
Schreibt er eigentlich: Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge aufheben. Kann man von mir aus gerne machen, wenn die Kapitalerträge dann wieder zur Einkommenssteuer gezählt werden.
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Wenn es WIEDER um Zinsen und Dividenden (=50% davon) geht, dann gerne. Spekulationsgewinne müssen steuerfrei sein.