Zitat:
Zitat von sybenwurz
In der damaligen DIN war sogar namentlich erwähnt, dass Radlaufglocken nicht erlaubt seien.
|
DIN?
Es steht bis heute in der
StVZO, §64a:
"Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig."
Demnach ist dieses Elektronikdings offiziell nicht zulässig - auch nicht zusätzlich.