Zitat:
Zitat von badenonkel28
Öffentliche und private Sportstätten (u.a. Fußballplätze, Schwimmbäder) bleiben geschlossen. Allerdings: Stadien und Trainingsplätze des Profifußballs gelten als „Betriebsstätten“, sind also benutzbar.
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Betriebsstätten wären auch kommerzielle Badeanstalten und Fitnessstudios.