Zitat:
Zitat von qbz
Nein, gegen ihren Willen, wie sie das im Audio-Video ja ausdrückt, darf sie nicht in der Psychiatrie eingesperrt werden ohne Beschluss eines Richters auf ärztliche Anordnung. Und rechtliche Voraussetzung für ein Einsperren gegen den Willen ist der Nachweis einer konkreten Eigen. oder Fremdgefährdung von anderen Personen wie ich schon schrieb. Und eine solche geht aus den uns verfügbaren Informationen nicht hervor.
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Ich weiß nicht genau, was hier als Fremdgefährdung gewertet wird. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, oder ihr öffentlicher Aufruf, alle Corona-Schutzmaßnahmen zu ignorieren.