Zitat:
Zitat von Nogi87
Wenn du dir mal das Grundgesetz durchliest wirst du feststellen, dass unter vielen Artikeln folgender Satz oder eine abgewandelte Form steht:
dieses Recht kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden
Hier zum Beispiel sogar explizit auf einige aktueller Regelungen
Art 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Das soll nicht heißen, dass ich es gut finde wenn in der aktuellen Situation Grundrechte eingeschränkt werden, ich wollte nur zeigen dass man nicht immer mit dem Grundgesetz gegen aktuelle Maßnahmen argumentieren kann.
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Das zeigt vor allem, dass es sehr starke Argumente braucht um ausnahmsweise die Grundrechte einzuschränken. So lange eine hohe Wirksamkeit der App nicht nachgewiesen ist wird es nicht möglich sein, eine Einschränkung der Grundrechte vorzunehmen.
Bezüglich Kontaktreduktion haben wir bereits Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit eingeführt, was meiner Meinung nach auch sinnvoll ist da die Wirksamkeit gegeben ist. Aber bei einer App die mangels Test-Daten schon gar nicht über den nötigen Input verfügt ist das meiner Meinung nach absolut nicht gerechtfertigt.