Denke auch, das es auf nichtangepasste Fahrweise ( Abstand/Geschwindigkeit) herrausläuft und damit Teilschuld bzw Eigene Kostenübernahme.
Aber eben, das kann ein Erstgespräch mit einem Verkehrsanwalt geklärt werden.
Falls das zu euren Gunsten läuft, dann Radkosten über Gutachter.
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**** Das Schlafende muss Erwachen !!! ****
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